BNO / Ausschnitt Bauzonenplan Riniken / 27.1.2021 / Parzelle 169 in Dorfkernzone

HIRSCHENPLATZ SITUATION

Seit 2021 ist die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) in Riniken in Kraft.

IMMOBIENEN news

Die Bienen sind unter Druck. Ihnen fehlt es zum Überleben an allem, sowohl an Nahrung wie auch an Nistgelegenheiten. Die fortgeschrittene Zersiedelung der Schweiz, die intensive Nutzung der Kulturlandschaften, der akute Rückgang der Artenvielfalt haben das Blütenangebot für die Bienen stark verändert. In den weitherum immer ordentlich aufgeräumten Gärten fehlt es ihnen zudem an Nistgelegenheiten.

Wild- und Honigbienen brauchen das ganze Jahr über Blüten als Bienenweiden, nicht allein im Frühling (als ,Überangebot'), es sind ihre ganzjährigen Pollen- und Nektarquellen. Der Grossteil der Wildbienen nistet im Boden, andere brauchen als Nistgelegenheiten in der Nähe der Blüten, ihrer Nahrungsquelle, etwas Totholz oder abgestorbene Pflanzenstängel. 

BienenSchweiz, die Dachorganisation der Imkersektionen möchte mithelfen, die gegenwärtige Situation zu verbessern.

Bienen.ch empfiehlt uns bei der Förderung der Biodiversität auch auf die Wildbienen zu achten. Einheimische Wildpflanzen gefallen den Bienen grundsätzlich. Es gibt zudem auch Spezialisten. Sechs Wildbienenarten in der Schweiz sind zum Überleben auf Glockenblumen angewiesen, davon gibt es rund 30 verschiedene Arten. Manche Wildbienen benützen die Glocken der Glockenblumen bei Gelegenheit als Schlafplatz.

Wieso das wichtig ist?

Rund die Hälfte der 600 Wildbienenarten in der Schweiz sind vom Aussterben bedroht. Wildpflanzen wie auch Kulturpflanzen sind auf die Wild- und Honigbienen als Bestäuber angewiesen. 

Die Wildbienen leiden unter einer Lebensraumverknappung. BienenSchweiz lanciert deshalb eine Wohnungsplattform immobienen.ch für Bienen auf den 20.Mai 2024, dem Weltbienentag. Auf einer Karte erkennt man auf der Plattform Nahrungsangebot wie auch Nistplätze. Eine Immobiene lässt sich sowohl kaufen wie auch mieten.

IMMOBIENEN.CH


ANMERKUNGEN

zum Areal Hirschen

Die Parzelle 169 liegt etwas erhöht in der Dorfkernzone von Riniken. Sie befindet sich mitsamt den darauf erstellten Bauten in Privatbesitz und ist kein öffentlicher Durchgang. Mit Ausnahme (für Berechtigte) von zwei gelb markierten Parkfeldern, die zu Teilen auf den Parzellen 169/grün und 170/blau liegen, ist das Parkieren auf der gesamten Parzelle 169 ausdrücklich nicht erlaubt. Über das Gewähren einer persönlichen Parkerlaubnis ausserhalb dieser Parkfelder verfügt allein der Grundeigentümer.